Rechtliche Erläuterung
Luftzeiten ist eine eingetragene und geschützte Wortmarke, welche der Bewerbung und Vermittlung von Gleitschirm Tandemflügen dient. Johannes Chalk und Lorenz Dycke betreiben die Webseite luftzeiten.de lediglich gemeinschaftlich zu gemeinsamen Werbe-und Vermittlungszwecken.
Gleitschirm- Tandemflüge werden ausschließlich durch lizensierte, geprüfte und erfahrene Gleitschirm Tandempiloten ausgeführt, welche als selbständige Einzelunternehmer, folgend genannt als Pilot(en) agieren.
Wir sind ein Team von selbständigen Piloten, welche im folgenden aufgeführt sind:
- Johannes Chalk, Ennerbachstr. 16, D-79674 Todtnau
- Lorenz Dycke, Blauenstr. 55, CH-4054 Basel
- Karl-Micheal Hüglin, Haupstr. 62, D-79367 Weisweil
- Thomas von Renner, Alice-Salomon. Str. 8, D-79111 Freiburg
- Ralf Bosch, Ludwig-Zier-Str.24, 78120 Furtwangen
- Dirk Rüsen, Baslerstr. 10/1, 79400 Wollbach
- Heiko Gissler, Vogesenstr. 23, 79115 Freiburg
- Jochen Holzer, Ausstr. 44, 77933 Lahr
Vertragspartner betreffend eines Gleitschirm-Tandemflugs ist der ausführende Pilot selbst. Beim Erwerb eines Gutscheins ist dies der Pilot, welcher den Gutschein ausgestellt hat. Durch den Flugantritt des Passagiers kommt ein Beförderungsvertrag zwischen dem jeweiligen Piloten und dem Passagier zustande. Bei der Durchführung eines Gleitschirm- Tandemfluges ist also der ausführende Pilot selbst Unternehmer der Leistung und somit haftender Vertragspartner gegenüber dem Passagier.
Der ausführende Pilot trägt die Verantwortung für die Flugplanung sowie die sichere Durchführung des Gleitschirm-Tandemfluges. Die Verpflichtungen des Passagiers gemäß der Beförderungsbedingungen, siehe Beförderungsvertrag, bleiben davon unberührt.
Beförderungsbedingen gemäß des Beförderungsvertrags
- 1. Die sichere Durchführung des Passagierflugs mit dem Gleitschirm erfordert vom Passagier eine genaue Befolgung der Anweisungen des Piloten zu den Startvorbereitungen, dem Start selbst, dem Flug und der Landung. Diese werden dem Passagier im Rahmen einer Einweisung bei der Vorbesprechung des Fluges bekannt gegeben. Ein erhöhtes Unfallrisiko besteht insbesondere bei Start und Landung. Der Pilot muss sich in diesen Phasen besonders darauf verlassen können, dass der Passagier die erforderlichen Abläufe und Bewegungen so ausführt, wie in der Vorbesprechung erläutert wurde, bzw. wie sie vom Piloten direkt angewiesen werden. Es muss dem Passagier bewusst sein, dass ein Fehlverhalten zu Unfällen mit dem Risiko schwerer Körperschäden führen kann. Dazu gehören z.B. beim Start das Beenden des Startlaufs vor dem Abheben, das Einnehmen einer sitzenden Haltung bevor der Pilot dies anweist, im Flug ein Verhalten, welches den Piloten in grober Weise von der Wahrnehmung seiner Aufgaben als Luftfahrzeugführer ablenkt, bei der Landung nicht die Lauf- oder Sitzposition einzunehmen, die der Pilot für eine sichere Landung anweist oder bei der Lauf-Landung nicht oder nicht ausreichend zu laufen.
- 2. Der Pilot ist verpflichtet, den vereinbarten Passagierflug abzusagen, wenn die Wetterbedingungen nicht sicher genug sind, um den Flug ordnungsgemäß durchzuführen, er begründete Zweifel daran hat, dass der Passagier den Anforderungen des Fluges sicher gewachsen ist bzw. den Anweisungen folgen wird, oder er feststellt, dass ein technischer Mangel der Ausrüstung einer sicheren Durchführung des Fluges entgegensteht.
- 3. Der Passagier ist verpflichtet, den vereinbarten Passagierflug nicht anzutreten, wenn er unter Alkohol/Drogeneinfluss steht, unter dem Einfluss von betäubenden, bewusstseinsverändernden oder aufputschenden Medikamenten steht, unter einer Erkrankung des Kreislaufs, der Nerven, der Wahrnehmung, des Herzens oder des Bewegungsapparates leidet oder die vom Piloten unter 1. genannte Einweisung nicht erhalten oder diese nicht verstanden hat.
- 4. Die bestehende Passagier-Haftpflichtversicherung des Luftfrachtführers bzw. des Gerätehalters deckt die Haftung auf Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (§§ 44 ff Luftverkehrsgesetz). Dies betrifft die Gesundheitsbeschädigung, Körperverletzung bis hin zum Tod eines Fluggastes durch einen Unfall. Soweit rechtlich zulässig, entbindet der Passagier den/die Luftfrachtführer und seine Leute sowie den Halter von jeglicher Haftung, die über bestehende Versicherungen hinausgeht.
- 5. Alle mitgeführten Gegenstände, wie z.B. Kamera, Mobiltelefon, Brille, unterliegen ausschließlich der Obhut des Passagiers.
Terminierung
Flugtermine können grundsätzlich mit jedem der oben aufgeführten Piloten vereinbart werden.
Mit der vorläufigen Reservierung oder Vormerkung eines Flugtermins kommt es zu keinem Vertragsschluss.
Dieser kommt erst durch den Flugantritt vor Ort zwischen dem ausführenden Piloten und dem Passagier zustande. Wir weisen darauf hin, dass trotz fest vereinbarter Flugtermine kein Anspruch auf die Durchführung eines Tandemfluges besteht, wenn dies z.B. die vorherrschenden Witterungsverhältnisse, Krankheit oder die Eignung des Passagiers nicht erlauben. Diese Einschätzung obliegt alleine dem Ermessen des jeweilig ausführenden Piloten.
Bei einem kurzfristigen Ausfall oder einer Terminverschiebung des Fluges besteht daher kein Anspruch auf die Rückerstattung sonstiger entstandener Kosten (z.B. Anfahrt, Übernachtung etc.).
Ein vereinbarter Flugtermin ist eine verbindliche Reservierung. Sollte der Fluggast seinen Flugtermin absagen oder verschieben wollen, bitten wir um eine frühzeitige Nachricht.
In Einzelfällen kann der Pilot oder Vermittler für eine Reservierung auch eine Anzahlung beanspruchen. Bei nicht passendem Flugwetter kann der Flugtermin kostenfrei verschoben oder abgesagt werden.
Gutscheine
Ein Gutschein ist grundsätzlich 3 Jahre ab dem Ausstellungsdatum gültig und kann innerhalb dieser Frist eingelöst werden. Für die Einlösung eines Gutscheins ist die vorherige Vereinbahrung eines Flugtermins notwendig. Sollte der Tandemflug in dem vereinbarten Fluggelände dann z.B. aufgrund der Wetterbedingungen nicht stattfinden können, so kann der Pilot ggfs. anbieten, den Flug in einem unserer anderen Fluggelände durchzuführen. Eine Pflicht des Piloten hierzu besteht jedoch nicht, in diesem Fall muss der Flugtermin verschoben werden.
Zahlungshinweis
Die Bezahlung eines Tandemfluges findet entweder per Vorkasse nach Übermittlung der Zahlungsdetails des jeweiligen Piloten Vertragspartner oder bei Flugantritt vor Ort in bar statt. Gutscheine werden ausschließlich nach Zahlungseingang durch den jeweiligen Piloten versendet.
Nutzungsrechte von Bildmaterial
Der Passagier stimmt zu, dass alle während eines Tandemfluges gemachten Foto- und Videoaufnahmen mit dem Piloten nur für private Zwecke genutzt werden dürfen. Eine Veräußerung und kommerzielle Nutzung von Bildmaterial bedarf der vorherigen Zustimmung der jeweiligen Piloten. Der Pilot bestätigt wiederum das Bildmaterial für Werbezwecke wie z.B. Homepage, nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Passagiers zu verwenden.
Widerrufsbelehrung
Vertragserklärungen können innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Schriftform bei dem gekündigt werden, sofern die eigentliche Leistung noch nicht erbracht wurde.